Änderung des Abrechnungszeitraums

Die Änderung des Abrechnungszeitraumes für Tarife mit monatlicher Zahlweise ist jederzeit möglich, teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach formlos per Email mit. Sie haben die Wahl zwischen monatlicher, quartalweiser, halbjährchlicher, jährlicher oder 2 jähriger Abrechnung. Der ursprüngliche Vertragsbeginn ist davon nicht berührt und gilt für ggf. gewünschte Kündigungen weiterhin.

 

Ein Wechsel zurück, von beispielsweise jährlicher auf monatliche Abrechnung, kann nur bis 45 Tage vor Fälligkeit des nachfolgenden Abrechnungstermins erfolgen.

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